GTC

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. PRÄAMBEL
Die Karrieremesse an der Technischen Hochschule Aschaffenburg soll - digital wie analog - Studierende und Unternehmen zusammenführen, um eine Kontaktaufnahme herbeizuführen. Sie bietet eine Plattform, auf welcher Studierende in ihrem gewohnten Umfeld Unternehmen kennen lernen können. In diesem Rahmen kann eine erste Kontaktaufnahme bis hin zu einem Bewerbungsgespräch erfolgen. Darüber hinaus bietet die Kontaktmesse eine optimale Möglichkeit, wichtige Kontakte zwischen der Wirtschaft und Lehre und Forschung zu knüpfen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung (= Rechnung) der Technischen Hochschule Aschaffenburg, im nachfolgenden Veranstalter genannt, zustande.

3. ZEITRAUM DER LEISTUNG
Das Messepaket beschränkt sich auf das Datum der Karrieremesse, soweit nicht abweichend definiert. Die Kontaktaufnahme zu Bewerbern im Rahmen von Zusatzpaketen ist bis zu vier Wochen vor dem Messetermin möglich.

4. ABSAGE DER VERANSTALTUNG
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bis 60 Tage vor dem Messetermin abzusagen. Alle bis zu diesem Zeitpunkt angemeldeten Aussteller werden unverzüglich informiert und erhalten ihr bis zu dem Zeitpunkt entrichteten Gebühren in voller Höhe zurück.

5. RÜCKTRITTREGELUNG
Der Aussteller besitzt jederzeit vor der Messe das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden folgende Beträge der vereinbarten Ausstellungsgebühren sofort fällig:

• bis 90 Tage vor dem Messetermin 20% des Teilnahmebetrages
• bis 60 Tage vor dem Messetermin 40% des Teilnahmebetrages
• bis 20 Tage vor dem Messetermin 65 % des Teilnahmebetrages
• ab 20 Tage vor dem Messetermin 90 % des Teilnahmebetrages

6. ZAHLUNGSABWICKLUNG
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Eingang der schriftlichen Bestätigung (Anmeldung) und ist nach Erhalt vom Aussteller binnen 14 Tagen ohne Abzüge zu zahlen.

7. ABLAUFPLANUNG
Der Veranstalter hält sich das Recht vor, den geplanten Tagesablauf der Messe bei Bedarf abzuändern. Eine solche Änderung geschieht mit der unverzüglichen Inkenntnissetzung des Ausstellers.

8. PRÄSENTATIONSFLÄCHE
Eine Präsentationsfläche und -zeitpunkt für die Unternehmenspräsentationen wird durch den Veranstalter zugewiesen, wobei zu beachten ist, das die Benutzung eigener Präsentationsmittel auf die zugewiesenen Flächen und Räumlichkeiten zu begrenzen ist. Eine aktive Produktwerbung während der Veranstaltung, die nicht dem Zwecke dieser Veranstaltung dient, ist nicht gestattet. Bei Verstößen behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Aussteller von der Messe auszuschließen und den Stand zu schließen. Kurzfristige Standverlegungen aufgrund behördlicher Auflagen oder organisatorischer Gegebenheiten sind möglich.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Hierbei beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Ausstellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder zurechenbarem Verlust des Lebens des Ausstellers. Die Haftung für arglistiges Verschweigen eines Mangels, für die Übernahmen einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit bleibt von den vorstehenden Bedingungen unberührt. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere der Ersatz mittelbarer Schäden und Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, d. h. unvorhersehbarer, unabwendbarer Ereignisse, eintreten.

10. STÖRUNGEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG
Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens erlischt jegliche Verpflichtung seitens des Veranstalters zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadensersatz. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt, z. B. Blitzeinschlag und dergleichen hat der Veranstalter Anspruch auf Bezahlung der erbrachten Leistungen.

11. GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist für beide Parteien der Sitz des Veranstalters in Aschaffenburg. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Aussteller ist geltendes deutsches Recht maßgebend. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und auf den auf der Basis dieses Vertrages vereinbarten Dienstleistungen ist Aschaffenburg.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden vielmehr zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen eine rechtlich zulässige und wirksame oder eine durchführbare Bestimmung zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

Aschaffenburg, Juni 2020


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